15.04.2025

Barrierefreiheitsaudit: Digitale Barrierefreiheit jetzt sicherstellen

BarrierefreiheitsauditAudits und Website-Tests zeigen: Viele digitale Angebote weisen noch erhebliche Mängel in der Barrierefreiheit auf.

Die Liste der typischen Fehler ist lang – von fehlenden Alternativtexten über unzureichende Farbkontraste bis hin zu schwer bedienbaren Formularen.

Ein Barrierefreiheitsaudit deckt solche Defizite systematisch auf und liefert konkrete Empfehlungen zur Optimierung.
Dabei werden die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der WCAG 2.1 AA sowie der Norm EN 301 549 berücksichtigt.

Experten raten: Jetzt handeln – nicht erst, wenn gesetzliche Fristen seit dem 28. Juni 2025 greifen und teure Nachbesserungen unter hohem Zeitdruck drohen.
Mit einem professionellen Barrierefreiheits-Audit lassen sich Risiken minimieren und gesetzliche Anforderungen frühzeitig erfüllen.

Rechtlicher Rahmen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG verpflichtet Wirtschaftsakteure dazu, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, sofern diese für Verbraucher bestimmt sind.
Barrierefreiheit bedeutet gemäß §3 BFSG, dass Angebote von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen:contentReference[oaicite:0]{index=0}.

Ab dem 28. Juni 2025 gelten diese Anforderungen verbindlich für viele digitale Angebote – insbesondere Webseiten, mobile Anwendungen, Bank- und Verkehrsdienste sowie den elektronischen Geschäftsverkehr.

Jetzt Barrierefreiheitsaudit beauftragen

Nutzen Sie die Zeit bis zur Frist und lassen Sie Ihre digitalen Produkte auf Barrierefreiheit prüfen. Ein fundiertes Barrierefreiheitsaudit schützt Sie nicht nur vor Rechtsrisiken, sondern stärkt auch Ihre digitale Reichweite und Inklusion.

FAQ: Erkenntnisse aus dem Barrierefreiheitsaudit

Barrierefreiheitsaudits zeigen regelmäßig, wo digitale Angebote noch Schwächen haben. Hier finden Sie 10 häufige Erkenntnisse in Form einer praxisnahen FAQ:

1. Was ist der häufigste Fehler bei der Barrierefreiheit?

Fehlende Alternativtexte für Bilder. Diese sind unverzichtbar für Screenreader und Nutzer mit Sehbehinderung.

2. Warum sind Farbkontraste ein wiederkehrendes Problem?

Unzureichende Kontraste erschweren das Lesen – besonders für sehbeeinträchtigte Nutzer. WCAG fordert Kontrastverhältnisse von mindestens 4.5:1.

3. Was läuft bei Formularen oft schief?

Oft fehlen korrekte Beschriftungen, Fehlerhinweise oder die Möglichkeit zur Tastaturbedienung – zentrale Anforderungen für barrierefreie Interaktion.

4. Sind PDF-Dokumente meist barrierefrei?

Nein – viele PDFs sind nicht getaggt, haben keine sinnvolle Lesereihenfolge oder fehlen Alternativtexte, was sie für Screenreader unlesbar macht.

5. Wird die Tastaturnavigation ausreichend getestet?

Zu selten. Viele Seiten sind ohne Maus nicht vollständig bedienbar – ein klarer Verstoß gegen WCAG 2.1-Kriterien.

6. Wie sieht es mit responsivem Design aus?

Oft optisch gut, aber funktional unzureichend – z. B. bei fehlender Zoom-Unterstützung oder abgeschnittenen Inhalten bei Vergrößerung.

7. Werden audiovisuelle Inhalte korrekt untertitelt?

In den meisten Fällen fehlen Untertitel, Audiodeskriptionen oder Transkripte – essenziell für barrierefreie Medien.

8. Gibt es Probleme mit der Seitenstruktur?

Ja – z. B. falsche oder übersprungene Überschriftenebenen, was die Navigation mit Screenreadern deutlich erschwert.

9. Wie barrierefrei sind mobile Anwendungen?

Viele Apps haben Schwächen bei Screenreader-Kompatibilität, Bedienbarkeit per Gesten oder der Textgröße.

10. Was bedeutet Barrierefreiheit rechtlich gesehen?

Gemäß §3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zugänglich sein – verbindlich ab 28. Juni 2025.

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